Weil er seinen ehemaligen Vermieter als „Arschloch“ bezeichnete hatte, verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen 40-Jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 800 Euro.
Weil er seinen ehemaligen Vermieter als „Arschloch“ bezeichnete hatte, verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen 40-Jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 800 Euro.