
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das allgemeine Feuerwerksverbot zu Silvester gekippt hatte, hat Niedersachsen die Corona-Verordnung geändert: Verboten ist nun Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen. Haben die Wittlager Gemeinden solche Flächen festgelegt?
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Probemonat für 0 €
Anschließend 9,95 €/Monat | Monatlich kündbar

Sie sind bereits Digitalabonnent? Hier anmelden