Das Amtsgericht Osnabrück hatte im April dieses Jahres einen Bad Essener Hanfzüchter zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte nun gegen das Urteil Berufung ein - ohne Erfolg.
Das Amtsgericht Osnabrück hatte im April dieses Jahres einen Bad Essener Hanfzüchter zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte nun gegen das Urteil Berufung ein - ohne Erfolg.