pm Quakenbrück. Der Arbeitgeberverband AGE (Agrar, Genossenschaften, Ernährung) Niedersachsen sieht die Forderung der Landesregierung nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro für Saisonarbeitskräfte als Gefahr für das freie Spiel der Kräfte zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
„Mit der Industriegewerkschaft Agrar und Umwelt (IG BAU) wurde 2012 der bis dahin gültige Tarifvertrag für Saisonarbeitskräfte aufgehoben“, beschreibt Albrecht Bußmeyer, Vorsitzender des AGE, die tarifliche Situation. In dem aktuellen Tarifvertrag sei sichergestellt worden, dass Saisonarbeitskräfte mittelfristig einen tariflichen Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro haben. Dieser Tarifabschluss habe eine Pilotfunktion für alle anderen Bundesländer, führt der Landwirt aus Badbergen weiter aus.
Die Forderung der Politik nach einem gesetzlichen Mindestlohn und die mögliche Gefahr für den bis Ende 2017 geltenden Tarifvertrag bewogen den AGE, das Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Claus Peter Poppe zu suchen. „Der Mindestlohn ist als letzte Auffanglinie gedacht, um die Lohn-Auswüchse nach unten zu verhindern“, schildert Poppe den Grundgedanken. Die Tarifautonomie sei keinesfalls gefährdet. In einem möglichen Gesetzgebungsverfahren böten sich genügend Beteiligungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Gewerkschaften. Zudem stellt er fest, es sei beispielhaft, die Saisonarbeitskräfte in den Tarifvertrag untergebracht zu haben. Das sei ein gutes Beispiel für die Autonomie der Tarifpartner.
Bußmeyer machte deutlich, dass auch dem AGE fragwürdige Werksverträge ein Dorn im Auge seien. Lohndumping werfe ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche, die sich ansonsten über gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze auszeichne. Der letzte Konjunktureinbruch sei ohne große Entlassungen an der Branche vorübergegangen, ein Zeichen für die Stabilität im Bereich der Agrar-, Land-, Vieh- und Milchwirtschaft. So seien auch jüngst die Ausbildungsvergütungen kräftig angehoben worden, um als Arbeitgeber für junge Menschen noch attraktiver zu werden.