Traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer, die an Ostern 2023 in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen abgebrannt werden sollen, können ab sofort bei den Kommunen angemeldet werden. Hier die wichtigsten Informationen.
Traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer, die an Ostern 2023 in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen abgebrannt werden sollen, können ab sofort bei den Kommunen angemeldet werden. Hier die wichtigsten Informationen.