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Kommunalaufsicht prüfte Entscheidung Beschluss des Quakenbrücker Stadtrates zur Nordstraße rechtswidrig

Von Christian Geers | 11.09.2019, 20:08 Uhr

Die kurz vor Ostern ausgewiesene Tempo-30-Zone in der Nordstraße in Quakenbrück entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Damit ist klar: Das Mehrheitsvotum des Stadtrates Ende Juni, die Tempo-30-Zone auf Wunsch der Anlieger wieder zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu machen, war rechtswidrig. Zu dieser Feststellung kommt die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück.

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