Die kurz vor Ostern ausgewiesene Tempo-30-Zone in der Nordstraße in Quakenbrück entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Damit ist klar: Das Mehrheitsvotum des Stadtrates Ende Juni, die Tempo-30-Zone auf Wunsch der Anlieger wieder zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu machen, war rechtswidrig. Zu dieser Feststellung kommt die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück.