Die erstinstanzliche Strafe für einen Scheinwerfer-Diebstahl reduziert hat jetzt eine Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg. Den beiden Angeklagten aus Bremen im Alter von 23 und 24 Jahren wurde nachgewiesen, im Mai 2018 in Delmenhorst
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
Kommentar schreiben!