Der 39-jährige Rollerfahrer war am vergangenen Mittwoch in der Wildeshauser Straße in Höhe der Oldenburger Landstraße von Beamten der Delmenhorster Polizei kontrolliert worden. Bei der Überprüfung des Mofas stellte sich laut einer Polizeimitteilung heraus, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs deutlich über 25 km/h lag.
Mofaprüfbescheinigung reicht nicht aus
Die vom Delmenhorster vorgelegte "Mofaprüfbescheinigung" war demnach nicht ausreichend. Laut der Polizei hätte er mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sein müssen. Den 39-Jährigen erwartet daher nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.