Leibrenten bei der Übertragung eines Vermietungsobjekts führen beim neuen Eigentümer zu Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden können. Die Zinsen sind hingegen sofort abziehbare Werbungskosten.
Leibrenten bei der Übertragung eines Vermietungsobjekts führen beim neuen Eigentümer zu Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden können. Die Zinsen sind hingegen sofort abziehbare Werbungskosten.