Die Hitze hält Deutschland in Schach. Da bietet es sich doch an, sich zu Hause nackt auszuziehen. Das Problem dabei: Unter bestimmten Voraussetzungen machen Sie sich strafbar.
Wenn wir zur Welt kommen, sind erstmal alle gleich – nämlich nackt. Ein Zustand der Ursprünglichkeit, nach dem sich so manch ein Erwachsener wieder zurücksehnt. Vor allem bei den aktuellen Temperaturen hierzulande frohlockt das Nacktsein. Zu Hause spricht doch nichts dagegen – oder etwa doch?
Nacktheit kann zu „Belästigung der Allgemeinheit“ werden
In den eigenen vier Wänden darf die Kleidung nach Lust und Laune abgelegt werden. Das gilt laut Experten in der Regel auch draußen auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse. Doch es gibt Ausnahmen: Sind Terrasse und Garten völlig frei einsehbar und fühlen sich Nachbarn durch etwa textilfreies Sonnen gestört, könne Paragraf 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) greifen, wie Rechtsanwalt Swen Walentowski erklärt. Demnach kann zu viel nackte Haut eine „Belästigung der Allgemeinheit“ und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Schlechte Karten haben Naturisten insbesondere dann, wenn sich ihr Garten, ihre Terrasse oder Balkon „in der Nähe eines Spielplatzes, einer Kita, Schule oder kirchlichen Einrichtung befinden oder das Verhalten besonders auffällig ist – beziehungsweise wenn man damit gezielt provozieren möchte“, sagt Walentowski.
In diesem Fall kann Sex zu Wohnungskündigung führen
In einem Mehrfamilienhaus kann zu viel Nacktheit gar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. „In der Praxis ist das allerdings eher unwahrscheinlich“, sagt Walentowski. Anders sehe es schon aus, wenn man sich dabei sexuell vergnüge. „Sex auf dem Balkon kann die Wohnungskündigung zur Folge haben“, warnt der Rechtsanwalt.
Machen Sie stets bekleidet die Tür auf
Auch der Paketbote oder Essenslieferant darf nicht mit Ihrer Nacktheit ungefragt konfrontiert werden. Öffnen Sie besagten Personen dennoch nackt die Tür, macht Sie sich wegen exhibitionistischer Handlungen strafbar.
Nackt Autofahren ist erlaubt
Übrigens: Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das das Nackt-Autofahren verbietet. Wer auch ohne Schuhe am Steuer sitzt, kann bei einem Unfall jedoch mitverantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel, wenn der Fahrer vom Pedal abrutscht und der Unfall wegen der fehlenden Schuhe nicht verhindert werden kann.

Keine Diskussionen gibt es, wenn das Auto beruflich bewegt wird. Hier schreibt Paragraf 44 der Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge klar vor, „den Fuß umschließendes Schuhwerk“ zu tragen.
Beim Autofahren gilt zudem: Wer beim Aussteigen nackt ist, könnte die Allgemeinheit belästigen - vergleichbar mit einem nackten Fußgänger, wie Anwalt Walentowski erklärt. Fühlt sich jemand gestört, kann ein Ordnungsgeld die Folge sein.