Zahlt die Krankenkasse? Krank im Ausland – So sichern Sie sich auf Reisen ab

Von Annette Jäger | 08.06.2023, 13:51 Uhr

Beinbruch oder Grippe – das kann auch im Urlaub passieren. In vielen Fällen zahlt die Krankenkasse, aber nicht überall und oftmals lückenhaft. Wann und warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung wichtig ist.

Bei Arztbesuchen im EU-Ausland und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt im Akutfall auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Allerdings lückenhaft: „Die Krankenkasse bezahlt nur das, was auch den gesetzlich Versicherten im jeweiligen Urlaubsland zusteht“, sagt Susanne Punsmann, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und die Standards können dort deutlich niedriger sein als in Deutschland.

Gleichzeitig zahlt die Kasse maximal den Vergütungsbetrag, den sie für dieselbe Leistung in Deutschland erbringen würde. So können Kosten entstehen, auf denen Urlauber sitzen bleiben – etwa wenn bestimmte Behandlungen im Ausland teurer sind. „Nie bezahlt wird der medizinische Rücktransport in die Heimat“, erklärt Punsmann. Den müssen Urlauber immer selbst bezahlen. Außerhalb Europas besteht grundsätzlich gar kein Schutz durch die GKV.

Auslandskrankenversicherung

Ärztliche Behandlungen im Urlaubsland, wohlmöglich sogar ein Rücktransport in die Heimat, können Tausende Euro kosten. Egal, ob es auf einen Wochenendtrip ins benachbarte Ausland geht, für mehrere Wochen mit dem Rucksack nach Asien oder über den Winter nach Teneriffa – eine Auslandskrankenversicherung, die bei Notfällen die kompletten Behandlungskosten deckt, sollte deshalb immer mit im Gepäck sein.

Rücktransport

Die wichtigste Leistung ist der Rücktransport in die Heimat. Viele Versicherer bezahlen lediglich den medizinisch „notwendigen“ Rücktransport, den der Arzt oder die Ärztin anordnen muss. Besser ist es, wenn auch der „sinnvolle“ Transport im Versicherungsschutz enthalten ist. Allerdings warnt Punsmann: „In der Praxis wird der Rücktransport oft abgelehnt. Nur weil einem im Ausland die medizinischen Standards nicht gefallen, wird man nicht nach Hause geflogen.“

Dauert der Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen, ist das schon ein stärkeres Argument für den bezahlten Heimflug – genauso wie erforderliche Behandlungen, die im Urlaubsland nicht zur Verfügung stehen.

Vorerkrankungen

Für Reisende mit Vorerkrankungen ist es oft schwieriger, einen pauschal gültigen Versicherungsschutz fürs Ausland zu bekommen. Die Police umfasst nur unvorhersehbare Erkrankungen oder Verletzungen. Eine kontrollierte chronische Erkrankung, die sich plötzlich verschlechtert, sollte allerdings enthalten sein. „Darüber gibt es aber oft Streit mit dem Versicherer“, so Punsmann.

In Ausnahmefällen können Krankenkassen weltweit für Behandlungskosten aufkommen, Grundlage ist der Paragraf 18 im Sozialgesetzbuch V. Trotzdem sollten chronisch Kranke eine Police abschließen, auch wenn bestimmte Leistungen ausgenommen sind. „Dann sind wenigstens alle anderen medizinisch notwendigen Behandlungen gedeckt“, erklärt Punsmann.

Beiträge

Übliche Policen gelten für Reisen von bis zu etwa sechs Wochen und kosten rund zehn Euro für Singles und 30 Euro für Familien. Senioren zahlen mehr. Wer länger reist, braucht einen speziellen Schutz für Langzeitaufenthalte, der deutlich teurer ist. Jahrespolicen für junge Menschen kosten mindestens 400 Euro, für Senioren wird es oft deutlich teurer, häufig drei- oder fünfmal so viel. Das gilt umso mehr, wenn auch die USA und Kanada im Versicherungsschutz enthalten sein sollen, da Behandlungskosten dort besonders teuer sind.

Tipp: Einige goldene Kreditkarten wie etwa die von American Express, Miles & More, oder auch die Kreditkarte des ADAC im zubuchbaren „Platin“-Paket enthalten einen Auslandskrankenschutz. Vor Abreise sollten Sie en Umfang der Leistungen allerdings genau prüfen. Auch das Kleingedruckte.

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