Reiserecht Verpasstes Boarding rechtfertigt keine Ersatzansprüche

Von dpa | 28.01.2022, 15:32 Uhr

„Letzter Aufruf zum Boarding!“: Flugreisende, die zu spät am Gate ankommen, haben keinen Anspruch darauf, noch in den Flieger steigen zu dürfen. Selbst wenn die Maschine noch am Gate steht.

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