Gerichtsurteil Trennungshund: Frauchen oder Herrchen können Umgangsrecht verlangen

Von dpa | 30.05.2023, 18:37 Uhr 1 Leserkommentar

Eine Trennung ist meist schmerzhaft – und noch schmerzhafter, wenn auch der gemeinsame Hund beim Ex-Partner oder der Ex-Partnerin bleibt. Doch ein Gericht hat nun entschieden, dass der jeweils andere Part ein Recht auf Zeit mit dem Vierbeiner hat.

Haben Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, können beide nach einer Trennung zurecht ein Umgangsrecht mit dem Tier verlangen. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte am Dienstag das Landgericht im pfälzischen Frankenthal.

In dem konkreten Fall war ein Labradorrüde nach der Trennung bei einem der beiden Ex-Partner im Kreis Bad Dürkheim geblieben. Dem anderen Mann wurde ein regelmäßiger Umgang mit dem Vierbeiner mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er nur bei einem der ehemaligen Partner bliebe.

Gericht entscheidet nach Recht des gemeinschaftlichen Eigentums

Dies sah das Gericht anders. Auch wenn es sich um ein Tier handele, sei der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums zu entscheiden – denn der Hund sei gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft worden. Dass die beiden Miteigentümer sich abwechselnd je zwei Wochen um den Hund kümmern, sei interessengerecht. Das Tierwohl sah das Gericht damit nicht gefährdet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Begriff Umgangsrecht kommt ursprünglich aus dem Familienrecht. Er bedeutet, dass jedes Elternteil das Kind regelmäßig sehen kann.

1 Kommentar
Sabine Haukap
Einmal schlau machen bei Tierschutzorgas über den Umgang mit Abgabehunden war wohl zu viel verlangt von diesem Richter 😨 Dort wird ein weiterer Kontakt zum ehemaligen Besitzer abgelehnt, damit der Hund sich schneller an die neue Situation gewöhnen kann und nicht immer Hin- und Hergerissen wird. Ein Hund ist doch kein Auto, das man abwechseln nutzen kann. 😡