Löwen, Affen und Co. Haltung von Wildtieren in Deutschland: Was erlaubt ist und was nicht

Von Susanne Link | 28.07.2023, 16:08 Uhr | Update am 29.07.2023

Arten wie Giftschlangen oder Skorpione werden teilweise in Deutschland illegal als Haustiere gehalten. Doch welche exotischen Tiere sind überhaupt verboten – und gibt es Ausnahmen?

Die Suche nach einer vermeintlichen Löwin in Berlin sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Zwar entpuppte sich das angebliche Raubtier als harmloses Wildschwein, der Fall wirft dennoch Fragen zur Haltung von Wildtieren in Deutschland auf.

Ein Raubkatzen-Baby für 1000 Euro

Zwischenzeitlich war nämlich der Verdacht aufgetaucht, dass die mutmaßliche Löwin einem privaten Halter entkommen sein könnte. Zoos, Zirkusse und Tierparks vermissten keine ihrer Raubkatzen. Laut der Tierschutzorganisation Pro Wildlife werden jährlich Hunderttausende Wildtiere als Haustiere zum Verkauf angeboten, darunter sogar bedrohte, gefährliche oder geschützte Arten. 

„Meerschweinchen und Guppys haben ausgedient. Stattdessen sind jetzt Graupapageien, Schildkröten, Giftschlangen und Löwen gefragt – größer, außergewöhnlicher, gefährlicher“, heißt es. Schon für 1000 Euro könne man im Internet ein Raubkatzen-Baby kaufen.

In Deutschland ist die Privathaltung von Tigern, Löwen und anderen Wildtieren grundsätzlich nicht verboten. Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Welche Tiere dürfen nicht gehalten werden?

Außer lebensgefährlichen Tieren sind gemäß Bundesartenschutzverordnung auch Amerikanische Biber, Schnappschildkröten, Geierschildkröten und Grauhörnchen verboten. Ausnahme: In Zoos, die durch einen Biologen oder Veterinär geleitet und ganz oder überwiegend durch die öffentliche Hand betrieben werden.

Was das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt

Handelt es sich um ein artgeschütztes Tier, gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen. Die internationale Konvention wurde von 184 Staaten, also knapp 95 Prozent aller Staaten der Welt, unterzeichnet und reguliert unter anderem den Handel mit wilden Tieren. Zu den gelisteten Arten gehören zum Beispiel Wale, Meeresschildkröten, einige Arten von Affen, Bären, Katzen, Papageien und Schlangen.

Die im Abkommen aufgeführten Tiere dürfen nicht oder nur unter strengen Auflagen gehandelt werden. Einen dunkelroten Ara oder ein Äffchen zu halten, ist dennoch im Bereich des Möglichen. Beispielsweise wenn Halter nachweisen können, dass die Tiere aus einer Nachzucht stammen und den zuständigen Behörden entsprechende Herkunftsnachweise vorlegen.

Keine invasiven Arten als Haustiere erlaubt

Zudem müssen die Besitzer mancher Arten belegen, dass sie wissen, wie sie mit den Tieren umgehen müssen. Das sogenannte Säugetiergutachten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beschreibt Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren – vom Affen bis zum Zebra –insbesondere in Zoos aber auch in privaten Haushalten.

„Für viele Tiere bedarf es einer Tiergehegegenehmigung, einer Zertifizierung nach der Europäischen Zoorichtlinie oder einer Genehmigung auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes“, sagt Kissing. Asiatische Hornissen, Waschbären und Sibirische Streifenhörnchen zählen in der EU zu den sogenannten invasiven Arten. Weil sie einheimische Arten verdrängen oder Krankheiten einschleppen könnten, sind sie verboten.

Das fordert Cem Özdemir im Umgang mit den Tieren

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) fordert wie auch andere europäische Länder und Tierschutzorganisationen ein Verbot über die private Haltung von exotischen Tiere wie Schlangen oder Chamäleons. Sie wollen festlegen, welche Arten in privatem Besitz gehalten werden dürfen. In anderen Ländern wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande gibt es eine solche Liste bereits.

Noch keine Kommentare