In Nordrhein-Westfalen kann mit der umstrittenen Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal ab dem 15. März begonnen werden. Das sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag in einer Sondersitzung des Landtags. „Wir brauchen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um die vulnerablen Gruppen zu schützen“, betonte er. Der Impfstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung könne ab Mitte März erhoben und an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Aber es müsse klar sein, wie man mit Ungeimpften umgehe: „Das muss bundeseinheitlich und klar geregelt sein.“