Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Not- oder Ehegattenvertretungsrecht. Doch die Neuregelung birgt Risiken. Wozu Patientenschützer raten:
Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Not- oder Ehegattenvertretungsrecht. Doch die Neuregelung birgt Risiken. Wozu Patientenschützer raten: