Das Land Nordrhein-Westfalen setzt eine Empfehlung der Ständige Impfkommission um und ermöglicht bestimmten Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus. Angesprochen sind laut NRW-Gesundheitsministerium gesundheitlich gefährdete Menschen, Vorerkrankte, Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege. Die Kreise und kreisfreien Städte weiten ihre stationären und mobilen Impfangebote entsprechend aus, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.