Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag gegen die Verkürzung des Corona-Genesenen-Status von sechs auf drei Monate stattgegeben. Die Regelung zur Verkürzung der Gültigkeit sei voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam, entschied das Gericht laut Mitteilung am Montag. Sie verstoße aufgrund der Bezugnahme auf die vom Robert Koch-Institut (RKI) jeweils im Internet veröffentlichten Anforderungen gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip.
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