Eigentümer können Schönheitsreparaturen auf Mieter abwälzen. Exakte Vorgaben für die Ausführungen können sie dabei aber nicht machen - oder müssen sie im Vorfeld schriftlich fixieren.
Eigentümer können Schönheitsreparaturen auf Mieter abwälzen. Exakte Vorgaben für die Ausführungen können sie dabei aber nicht machen - oder müssen sie im Vorfeld schriftlich fixieren.