Politik Landkreis verbietet spontane Demonstrationen in Anklam

Von dpa | 14.02.2022, 14:13 Uhr

Wegen Problemen mit unangemeldeten Corona-Demos hat Vorpommern-Greifswald spontane Versammlungen und Aufzüge in Anklam verboten. Man sehe eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, teilte der Landkreis am Montag mit. Seit Dezember finden auch in Anklam regelmäßig sogenannte Montagsspaziergänge mit bis zu 450 Teilnehmern statt.

Anklam sei die einzige Stadt im Kreis, in der sich kein Veranstalter gefunden habe, der eine Versammlung ordnungsgemäß anmelde und Ordner benenne, hieß es vom Landkreis. Die Grundstimmung der Aufzüge dort sei stets aggressiv, die Teilnehmer seien unkooperativ. So seien etwa Aufrufe, sich an die Maskenpflicht zu halten, nahezu wirkungslos geblieben, hieß es vom Landkreis. Teilweise hätten Demonstranten massiv Widerstand geleistet, in dem sie etwa eine Polizeiabsperrung durchbrochen oder Pyrotechnik gezündet hätten. Polizisten hätten Schlagstöcke und Reizgas eingesetzt und seien verletzt worden.

Der Landkreis wies darauf hin, es sei strafbar, wenn jemand eine Versammlung plane, sie aber nicht anmelde. Laut Bundesgesetz müssten Versammlungen im Freien mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe vom Veranstalter bei den Behörden angemeldet werden. Das soll sicherstellen, dass zum Beispiel der Verkehr umgeleitet werden kann oder die Polizei auf mögliche Gegendemonstranten vorbereitet ist.

Eine Ausnahme sind sogenannte Spontanversammlungen, wenn sich Menschen aus einem aktuellen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter zusammenfinden. Dabei gilt keine Anmeldepflicht. Eine Versammlung kann laut Gesetz verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung „unmittelbar gefährdet ist“.

In den sogenannten Spaziergängen der Gegner der Corona-Maßnahmen sehen die Behörden einen Versuch, die Anmeldepflicht zu umgehen, um keine Auflagen zu bekommen: Das Ganze soll so wirken, als sei es keine Demonstration, sondern eine spontane Veranstaltung ohne Organisator. Tatsächlich gibt es vorher aber Aufrufe in sozialen Netzwerken wie im Messenger-Dienst Telegram.

Einige Kommunen sind deshalb dazu übergegangen, solche Versammlungen per Allgemeinverfügung ganz zu verbieten. Angemeldete Versammlungen bleiben möglich.

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