In Hessen darf eine Modehändlerin ihre Läden vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben. Zuvor sah ein Gericht das Grundrecht auf Gleichbehandlung der Frau durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt.
In Hessen darf eine Modehändlerin ihre Läden vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben. Zuvor sah ein Gericht das Grundrecht auf Gleichbehandlung der Frau durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt.