Es geht um den Preisvergleichsdienst Google Shopping und Wettbewerber. Der Tech-Gigant hat nun Unternehmensangaben zufolge beim EuGH Einspruch gegen ein vorheriges Urteil der Vorinstanz eingelegt.
Es geht um den Preisvergleichsdienst Google Shopping und Wettbewerber. Der Tech-Gigant hat nun Unternehmensangaben zufolge beim EuGH Einspruch gegen ein vorheriges Urteil der Vorinstanz eingelegt.