Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen. Befürchtet wird ein personeller Aderlass. Anzeichen dafür gibt es aber offenbar noch nicht.
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen. Befürchtet wird ein personeller Aderlass. Anzeichen dafür gibt es aber offenbar noch nicht.