Der Mindestlohn ist zum 1. Januar gestiegen. Das gilt auch für Minijobber. Damit der Minijob ein Minijob bleibt, muss aber nun eventuell die Arbeitszeit angepasst werden.
Der Mindestlohn ist zum 1. Januar gestiegen. Das gilt auch für Minijobber. Damit der Minijob ein Minijob bleibt, muss aber nun eventuell die Arbeitszeit angepasst werden.