Finanzielle Entlastung 300 Euro im September: Wer bekommt die Energiepauschale – und wer nicht?

Von Jakob Patzke | 25.08.2022, 12:50 Uhr | Update am 25.08.20222 Leserkommentare

Neben dem Tankrabatt und dem 9-Euro-Ticket möchte die Bundesregierung die Bevölkerung in Deutschland mit der Energiepauschale entlasten. Arbeitnehmer bekommen dazu im September einmalig 300 Euro ausgezahlt. Was Sie jetzt wissen müssen.

Im August laufen der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket aus. Die Bundesregierung will es dabei jedoch nicht belassen. Als weitere Maßnahme des Entlastungspaket ist eine einmalige Sonderzahlung von 300 Euro brutto vorgesehen, die an alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen überwiesen werden soll – die sogenannte Energiepauschale. Allerdings profitieren längst nicht alle von der finanziellen Unterstützung.

Wer bekommt die Energiepauschale?

Die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto betrifft in Deutschland rund 44 Millionen Erwerbstätige. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bekommen alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Pauschale, wenn sie den Steuerklassen 1 bis 5 zugeordnet sind.

Darüber hinaus gilt die Energiepauschale für alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder aber sich normalerweise dort aufhalten und somit unbegrenzt steuerpflichtig sind.

Mehr Informationen:
  • Lohnarbeiter
  • Selbstständige
  • Auszubildende
  • Berufstätige im Gewerbebetrieb
  • Berufstätige in der Land- und Forstwirtschaft
  • Minijobber und Aushilfskräfte
  • Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
  • Menschen, die ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung angespart haben
  • Bundes- und Jugendfreiwilligendienstler
  • Menschen, die Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalten (beispielsweise im Mutterschutz)
  • Ehrenamtliche, die steuerfreien Lohn beziehen
  • Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum
  • Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten
  • Menschen, die in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen beziehen (beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld)

Wenn Arbeitnehmer zwischen Januar und August 2022 in Kurzarbeit waren, zum 1. September aber immer noch bei ihrer Stelle angestellt sind, erhalten sie ebenfalls die Energiepauschale. Liegt dagegen Ende August eine Kündigung vor, erhält der ehemalige Angestellte die Pauschale über das Finanzamt. Dazu ist jedoch eine Steuererklärung für das Jahr 2022 nötig.

Wer ist von der Energiepauschale ausgeschlossen?

Rentner und Pensionäre erhalten die Energiepauschale nicht, da sie sich nicht in einem Arbeitsverhältnis befinden. Anders verhält es sich, wenn ein Erwerbstätiger zum 1. September in einem aktiven Arbeitsverhältnis steht und beispielsweise Mitte des Monats in Rente geht. Dann kann er über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 die Energiepauschale vom Finanzamt bekommen – und das in voller Höhe.

Zudem können betroffene Rentner die Energiepauschale bekommen, wenn sie auch nur einen einzigen Tag im Jahr 2022 beispielsweise als Minijobber gearbeitet haben. „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt,“ erklärte die CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann gegenüber der „Bild“.

Das Bundesfinanzministerium warnt jedoch: „Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die Energiepauschale zu erhalten (z.B. „Gefälligkeitsverhältnis“), besteht kein Anspruch […]. Auf mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen wird hingewiesen.“ Es muss demnach nachgewiesen werden, dass das Gehalt aus dem Minijob tatsächlich ausbezahlt wurde.

Preisexplosion wie bei Strom und Gas

Butter, Obst, Öl: Deshalb werden Lebensmittel noch teurer

Meinung – Michael Clasen
Die Preise für Lebensmittel wie Butter, Öl und Mehl sind in diesem Jahr bereits zweistellig gestiegen.

Das dürfte erst der Anfang einer Teuerungswelle sein, an der viele Verbraucher verzweifeln werden. Und daran ist nicht nur der Ukraine-Krieg Schuld.

Warum steigende Lebensmittelpreise?

Viele Landwirte trifft es hart. Die Betriebskosten wie Treibstoff, Düngemittel und Maschinen steigen. Zugleich beeinträchtigen vielerorts Dürren Qualität und Quantität der Ernten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die beschlossene Agrarwende ähnlich grundlegende Denkfehler wie die Energiewende aufweist. Nur Bio-Anbau wird auf absehbare Zeit nicht funktionieren, da zu teuer und die Erträge zu gering wären.

Fork-to-Farm-Strategie der EU überprüfen

Der Schutz von Klima, Grundwasser und des Tierwohls müssen klare Ziele einer modernen Agrarpolitik sein. Das ist unstrittig. Aber es wäre fatal, zunehmend Äpfel aus Neuseeland, Erdbeeren aus Marokko und Futtermais aus den USA zu importieren, während hierzulande immer mehr Höfe kaputtgehen. Deutschland muss ein starkes Agrarland bleiben, das dem Normalverbraucher gesunde und bezahlbare Nahrung verlässlich liefert.  

Der Green Deal und die Fork-to-Farm-Strategie der EU gehören deshalb auf den Prüfstand. In Deutschland Agrarflächen stilllegen und den Einsatz von Düngemitteln in weiten Teilen des Landes so weit zu senken, dass sich eine Bewirtschaftung nicht mehr lohnt, wird nur die Preise weiter in die Höhe treiben.

Bauern-Proteste in den Niederlanden

In den Niederlanden gehen die Bauern bereits auf die Straße. Dort drohen sogar Zwangsstillegungen. Werden sich hiesige Landwirte dem Protest anschließen oder frustriert zurückziehen? Wahrscheinlich werden viele Verbraucher die Arbeit der Bauern erst richtig wertschätzen, wenn die Preise für Lebensmittel ungeahnte Höhen erreicht haben. Dann wäre es aber für eine kluge Wende in der Agrarwende zu spät.
Zum Kommentar

Von der Energiepauschale ausgeschlossen sind zudem Menschen, die täglich für die Arbeit nach Deutschland fahren. Gegenüber dem „Focus“ erklärte das Bundesfinanzministerium, dass diese Pendler nicht uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland seien, weshalb ihnen die Pauschale nicht zustehe.

Auch Hartz IV-Empfänger profitieren nicht von der Energiepauschale. Sie erhalten stattdessen einen Bonus von 200 Euro, der bereits im Juli ausgezahlt wurde. Wenn Empfänger allerdings ihren Hartz IV-Satz aufstocken, erhalten sie sowohl den Bonus als auch die Energiepauschale. Letztere würde laut Bundesfinanzministerium nicht als Einkommen gewertet werden, da es sich um eine staatliche Sozialleistung handelt.

2 Kommentare
Christoph Lührmann
Schade NOZ, dass unsachliche Bemerkungen des Herrn R. durchgewunken werden, kritische Bemerkungen (von gestern) zu Ansprüchen von Minijobbern, die dem Beitrag nicht klar zu entnehmen sind, allerdings nicht. Ihr Beitrag könnte dazu führen, dass ausschließlich als Minijobber arbeitende Menschen und Rentner mit Minijobs (!) meinen, nicht anspruchsberechtigt zu sein. Die blauen Zusatzinfos ändern dara...