Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen. Warum Experten weiter zur Patientenverfügung raten und wie diese aussehen sollte.
Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen. Warum Experten weiter zur Patientenverfügung raten und wie diese aussehen sollte.