Mängel berechtigen zur Mietminderung. Dieses Recht bleibt solange bestehen, bis der Mangel beseitigt ist. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs hat in einem solchen Fall keinen Erfolg.
Mängel berechtigen zur Mietminderung. Dieses Recht bleibt solange bestehen, bis der Mangel beseitigt ist. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs hat in einem solchen Fall keinen Erfolg.