Mehrkosten für Kunden 2,419 Cent pro Kilowattstunde: Wer die Gasumlage zahlen muss – und wer nicht

Von Jakob Patzke | 28.08.2022, 13:08 Uhr | Update am 28.08.20226 Leserkommentare

Wegen der Umlage kommen auf Gaskunden ab dem 1. Oktober erhebliche Mehrkosten zu. Sie müssen 2,419 Cent pro Kilowattstunde als Aufschlag zahlen. Doch gilt das tatsächlich für alle Verbraucher? Fest steht: Es gibt einige Ausnahmen.

Längst haben sich die Verbraucher in Deutschland auf höhere Energiepreise eingestellt. Mit der Gasumlage kommt ab dem 1. Oktober ein weiterer Mehrkostenfaktor hinzu. Derzeit arbeitet die Bundesregierung daran, die Bürger ausreichend zu entlasten. Das dürfte jedoch nichts daran ändern, dass die Deutschen ab Herbst tiefer in die Tasche greifen müssen.

Mithilfe der Gasumlage sollen Bürger die Energiekonzerne unterstützen, denen im Zuge der verringerten Lieferungen aus Russland die Insolvenz droht. 2,419 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde werden dabei fällig. Aber wer genau muss eigentlich draufzahlen?

Wer ist von der Gasumlage betroffen?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale betrifft die Umlage alle privaten und gewerblichen Gaskunden in Deutschland. Im Klartext bedeutet dies, dass alle Verbraucher und Unternehmen, die mit Gas heizen oder Fernwärme beziehen, die mit Gas produziert wird, sich auf die Umlage einstellen müssen. Das gilt gleichermaßen für Hausbesitzer und Mieter.

In puncto Fernwärme gibt es allerdings noch Unklarheiten. Zwar steht in dem entsprechenden Gesetz, dass Fernwärme-Kunden momentan noch nicht von der Preiserhöhung betroffen sind. Laut Verbraucherzentrale könnte sich dies jedoch ändern, da auch Anbieter von Fernwärme, die mit Gas arbeiten, die Umlage an ihre Kunden weiterleiten wollen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Derzeit ist noch nicht geklärt, ob Verträge mit einer Preisegarantie beziehungsweise einer Festpreisgarantie die Kunden vor der Gasumlage schützen. „Das Ministerium prüft diese Frage derzeit“, heißt es von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Kunden in diesem Zusammenhang, die Gasumlage erst einmal zu zahlen. Dem Versorger sollte jedoch deutlich gemacht werden, dass diese Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt.

Ist die Gasumlage trotz regulärer Preiserhöhung fällig?

Dass Verbraucher beim Gas mehr zahlen müssen, ist längst nicht neu. Bereits zuvor haben viele Energiekonzerne die Preise drastisch angezogen. Diese Mehrkosten schützen die Kunden allerdings nicht vor der Gasumlage. Das bedeutet, dass Verbraucher sowohl die Preiserhöhungen als auch die Gasumlage tragen müssen.

Der Konzern RWE verzichtet auf die Umlage. Auch wenn die Einzelbelastung dadurch sinkt, müssen allerdings auch RWE-Kunden die Umlage zahlen.

Wie erfahren Gaskunden, ob sie zahlen müssen?

Verfügt der Kunde über einen eigenen Vertrag, so muss der Versorger sie über die Erhöhung durch die Umlage informieren. Dies dürfte in den meisten Fällen auf dem postalischen Weg geschehen. Die Verbraucherzentrale verweist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Grundversorgung eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vorher bekannt gegeben werden muss und zeitgleich per Brief mitzuteilen ist.

Anders sieht die Lage in einem Sondervertragsverhältnis aus. Hier müssen die Konzerne ihre Kunden in den meisten Fällen spätestens einen Monat vorher informieren. Manche Unternehmen behalten sich vertraglich auch längere Ankündigungsfristen vor, was aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervorgehen sollte.

Vermieter müssen ihre Mieter mit der nächsten Heizkostenabrechnung über die Mehrkosten informieren. „Dann kann es schon seit Monaten eine Umlage geben und Sie sehen erst mit der Jahresrechnung plötzlich die hohen Kosten und sollen eine hohe Nachzahlung leisten“, erklärt die Verbraucherzentrale. Daher sollten sich Mieter vorher bei ihren Vermietern erkundigen, wie viel teurer die Gasrechnung ausfällt.

Zahlen alle Gaskunden den gleichen Betrag?

Grundsätzlich gilt, dass alle Kunden 2,419 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde als Umlage zahlen müssen. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob für die Gasumlage auch die Mehrwertsteuer fällig wird. Die Bundesregierung möchte dies gerne vermeiden, die EU-Kommission hat einer solchen Ausnahme eine Absage erteilt. Man wolle jedoch an einer Lösung arbeiten, heißt es aus Brüsseler Kreisen.

Fest steht aber: Je mehr Gas die Kunden verbrauchen, desto höher fällt die Umlage aus.

Sind Versorger zur Weiterleitung der Umlage an ihre Kunden verpflichtet?

Gas-Versorger müssen die Umlage nicht an ihre Kunden weiterleiten, sie dürfen es aber. Die Verbraucherzentrale rechnet nach eigenen Angaben fest damit, dass die meisten Konzerne die Mehrkosten an ihre Kunden weiterleiten.

Was passiert, wenn die Gas-Rechnung nicht bezahlt werden kann?

Wenn Kunden mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug stehen, kann das Unternehmen die Versorgung sperren. Dazu muss der Verbraucher jedoch vier Wochen im Voraus mit einer Sperrandrohung informiert werden. Acht Tage vorher ist dann nochmal eine weitere Sperrankündigung fällig. Zudem muss das Unternehmen dem Verbraucher eine Ratenzahlung anbieten.

Für den Fall, dass Mieter ihre Gas-Rechnung nicht mehr bezahlen können, will der Gesetzgeber diese vor einer Kündigung schützen. Allerdings ist diese Maßnahme bisher noch nicht endgültig beschlossen. Die Verbraucherzentrale warnt zudem davor, einen solchen Schutz als Schuldenerlass zu sehen. Denn die Pflicht zur Begleichung des Betrags besteht weiterhin.

Sollten Gas-Kunden sich grundsätzlich weigern, die Umlage zu zahlen, drohen ihnen Konsequenzen. „Wenn ich mich weigere, ist das ein Zahlungsverzug. Dann kommen erst Mahnungen, dann droht eine Liefersperre“, so der Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber der „Bild“.

Drohen Umlagen auch für Heizöl, Fernwärme und Strom?

Eine Umlage für Heizöl gilt derzeit als unwahrscheinlich. Anders sieht dies bei der Fernwärme aus. Da viele Anbieter bei der Erzeugung auf Gas setzen, sind auch sie nach eigenen Angaben von den steigenden Preisen betroffen. Daher fordern sie ebenfalls eine Umlage, die sie auf ihre Kunden erheben können. Beschlossen ist dies allerdings noch nicht.

Zwar ist keine Umlage für Strom geplant, Verbraucher sollten sich dennoch auf steigende Preise einstellen. Dies hängt unter anderem auch damit zusammen, dass der Gaspreis die Preise an der Strombörse beeinflusst – und diese sind in den vergangenen Wochen stark gestiegen.

6 Kommentare
Christoph Schmiechen
Der Leser wird mit oberflächlichem Blabla abgespeist. Wer kann sich vor der Umlage drücken, wer nicht. Fakt ist doch, dass die Gasumlage erforderlich ist, weil die Konzerne im Kampf um Marktanteile den Abnehmern feste Gaspreise versprochen haben, ohne diese Versprechen gegen Preisänderungen angemessen abzusichern. Das war den CEOs zu teuer, hätte den Konzerngewinn gedrückt. Während auf die Bürger ...