Aufgrund der kürzlich beschlossenen Pflegereform müssen viele Arbeitnehmer und auch Rentner ab dem 1. Juli 2023 höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Eine Gruppe allerdings wird entlastet.
Pflege ist teuer. Die Pflegereform soll deshalb mehr Geld in die Kassen spülen, viele Versicherte, darunter vor allem kinderlose Arbeitnehmer, müssen ab dem 1. Juli 2023 mehr zahlen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2022 entschieden, dass die von der Kinderzahl unabhängige gleiche Beitragsbelastung von Eltern zu einer Ungleichbehandlung in der sozialen Pflegeversicherung führt. Deutschlands höchste Richter haben den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen. Diese wurde kürzlich verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Eine Gruppe wird dadurch entlastet: Familien mit mehreren Kindern, die jünger als 25 Jahre sind.
So hoch ist der Beitragssatz ab Juli für kinderreiche Familien
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt ab dem 1. Juli 2023 bei 4 Prozent des Bruttoeinkommens. Familien mit einem Kind müssen nur 3,4 Prozent bezahlen. Der Arbeitgeber trägt davon jeweils 1,7 Prozent.
Für jedes weitere Kind gibt es einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten. Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von einem Beitragssatzpunkt.
So viel Geld sparen Familien mit mehreren Kindern ab Juli
Wer zwei Kinder hat, zahlt ab Juli 1,45 Prozent statt bisher 1,525 Prozent seines Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung ein. Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro hat er nun jeden Monat 2,25 Euro mehr auf dem Konto. Das entspricht 27 Euro pro Jahr. Denn er muss dann statt 45,75 Euro nur noch 43,50 Euro Monatsbeitrag zur Pflegeversicherung leisten.
Bei drei Kindern werden 1,2 Prozent statt bisher 1,525 Prozent fällig, bei vier Kindern sind es 0,95 Prozent, bei fünf Kindern 0,7 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro sparen Eltern mit fünf oder mehr Kindern künftig also 24,75 Euro im Monat. Im Jahr beträgt die Entlastung beim Pflegebeitrag 297 Euro.
Der Beitragssatz gilt jeweils für beide Elternteile. Der reduzierte Beitragssatz bleibt allerdings nur so lange bestehen, bis das letztgeborene Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Dann steigt der Beitragssatz – Stand heute – auf 1,7 Prozent an.
Lesen Sie hier, wer künftig mehr in die Pflegeversicherung einzahlen muss.