Energiepauschale, Baukindergeld, Kulturpass Neue Regelungen und Gesetze: Das wird im Juni 2023 wichtig

Von Christopher Chirvi und Eva Dorothée Schmid | 25.05.2023, 15:07 Uhr | Update am 01.06.20231 Leserkommentar

Im Juni 2023 können Rentner letztmalig die Energiepreispauschale beantragen, für Familien gibt es wieder eine Bauförderung und die Rechte für Bahnreisende ändern sich. Ein Überblick, was wichtig wird und welche neuen Gesetze in Kraft treten.

Für zahlreiche Menschen gibt es im Juni 2023 mehr Geld, außerdem steht ein Protesttag an und Gesetzesänderungen bevor. Das erwartet die Verbraucher außerdem:

Energiepauschale für Rentner bis Ende Juni beantragen

Rentner, die die Energiepauschale trotz Anspruch noch nicht erhalten haben, können bis Ende Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Dieser ist ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu einzureichen – auch wenn die Zahlungen normalerweise von einer anderen Stelle erfolgen. Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Nachfolger für Baukindergeld kommt

Bis Dezember 2022 wurden Familien mit einem Zuschuss vom Staat, dem Baukindergeld, beim Bauen oder Kaufen von Eigentum, gefördert. Im Juni 2023 wird das Baukindergeld nun durch das neue staatliche Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ ersetzt. Familien mit mittlerem bis geringem Einkommen erhalten sie eine günstige KfW-Förderung, die jeweils nach dem Jahreseinkommen gestaffelt ist. 

Familien mit mindestens einem Kind und einem Jahreseinkommen, das nicht höher als 60.000 Euro pro Jahr liegt, können sich über eine Unterstützung beim Erwerb von Eigentum in Form von zinsgünstigeren Darlehen (in Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro) freuen. Allerdings muss es sich um einen Neubau mit klimafreundlichen Standards oder Erstkauf handeln und die Familie muss selbst in dem Eigentum wohnen.

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200 Euro für Kino, Platten und Konzerte: Neuer Kulturpass für junge Leute

Die App für den bundesweit geplanten Kulturpass für 18-Jährige soll Mitte Juni an den Start gehen. Über die App können Jugendlichen in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dann im Wert von 200 Euro Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen. Ausgeschlossen von dem Angebot sind große Online-Versandhändler wie Amazon oder Streamingdienste und Musikplattformen wie Spotify.

Die mit 100 Millionen Euro ausgestattete Förderung gilt zunächst für etwa 750.000 Jugendliche. Ende des Jahres soll sie evaluiert und eventuell auch auf 15- bis 17-Jährige ausgeweitet werden. Das Angebot richte sich an alle Menschen, die in diesem Jahr 18 werden und in Deutschland leben. Um die App nutzen zu können, muss man sich über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren. Für EU-Bürger geht das über die eID-Karte und für Nicht-EU-Bürger über den elektronischen Aufenthaltstitel.

Rechte für Bahnreisende ändern sich

Fällt der Zug aus oder ist er stark verspätet, haben betroffene Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen. Diese Rechte ändern sich vom 7. Juni an zum Teil, wenn die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft tritt.

Unter anderem haben Bahnreisende bei einer längeren Verspätung des Zuges künftig nicht mehr zwangsläufig Anspruch auf Entschädigung - etwa bei extremer Witterung, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl. Auch kann eine Hotelunterbringung in bestimmten Fällen begrenzt werden. Weitere Informationen dazu, was sich mit der neuen Verordnung für Bahnreisende ändert, gibt es hier.

Frist zur Einreichung der Corona-Hilfen endet

Mit den Überbrückungshilfen hat die Bundesregierung Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Noch bis 30. Juni können die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht werden. Unternehmen sollten bis zu diesem Stichtag alle notwendigen Unterlagen und Abrechnungen über ihren Steuerberater einreichen. Dazu zählen nicht nur die Corona-Soforthilfe, auch die Überbrückungshilfen.

Im Einzelfall kann eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die Überbrückungshilfen in gesamter Höhe zurückzahlen.

Schnelleres Recht für Verbraucher

Die Abhilfeklage soll Verbrauchern künftig schneller zu ihrem Recht verhelfen: Diese regelt, dass Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbrauchern gegen ein Unternehmen direkt gerichtlich einklagen können, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel. Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken. Start der neuen Regelung ist der 25. Juni.

Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

Die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bekommen im Juni einmalig eine Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro. Von Juli bis einschließlich Februar sollen zudem monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden. Diese sollen ein Inflationsausgleich sein. Sie sollen sich auf insgesamt 3000 Euro belaufen und steuer- und abgabenfrei sein.

„Protesttag“: Apotheken bleiben geschlossen

Wegen eines „Protesttags“ gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung sollen am 14. Juni viele Apotheken in Deutschland geschlossen bleiben. Grund dafür sind laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Lieferengpässe, Personalnot und eine Unterfinanzierung der Apotheken. Die Arzneimittelversorgung soll an dem Protesttag über Notdienstapotheken aufrechterhalten bleiben.

Die Zahl der Apotheken fiel zuletzt unter die Marke von 18.000. Ende März gab es bundesweit noch 17.939 Apotheken - das war der niedrigste Stand seit mehr als 40 Jahren. Erfasst werden Hauptapotheken und Filialen, von denen Apotheker bis zu drei betreiben können.

Besserer Schutz für Whistleblower

Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen in Zukunft vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden. Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat in einem Kompromiss beim Hinweisgeberschutzgesetz verständigt, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft tritt.

Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Weil sich Deutschland dabei zu viel Zeit gelassen hatte, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik.

Nato-Manöver in Deutschland könnte Reise-Flugverkehr stören

Kampfjets, Transport- und Tankflugzeuge werden vom 12. bis 23. Juni 2023 für Unruhe im deutschen Luftraum sorgen. Geplant ist das Nato-Manöver „Air Defender 23“ in unterschiedlichen Landesteilen Deutschlands. Die Nato-Mitglieder testen mit diesem Manöver, wie schnell Kampfflugzeuge einsatzbereit sein können.

Beim Einsatz kann der Reise-Flugverkehr beeinträchtigt werden. Da die Planung bereits lange im Voraus durchgeführt wurde, ist davon auszugehen, dass die Fluglinien sich darauf eingerichtet haben und bereits Flüge entsprechend storniert oder geändert haben. Leider werden einige Nato-Übungen erst in den nächsten Tagen bekannt gegeben, sodass es zu weiteren Änderungen von Flügen kommen kann.

(mit dpa)

1 Kommentar
Werner Krause
Das niedere Volk ist wiederum voll in die Hose gekniffen.Ich gönne den Mitarbeitern der Kommunen und des Bundes diese enorme Sonderzahlung.Aber alle Menschen haben mit den hohen Kosten zu Leben,und wer lange Gearbeitet und Steuern bezahlt hat stehen diese Zahlungen ebenfalls zu.Gleiches Recht für alle.