Ernsthafte Gesetze Wann Nacktheit in den eigenen vier Wänden verboten ist

Von Julia Skaberna | 26.08.2022, 22:15 Uhr

Nackt zu sein, ist für manche Menschen ein Ausdruck von Freiheit. Zu Hause können Sie sich ungestört entkleiden. In bestimmten Fällen kann jedoch auch die Nacktheit in der eigenen Wohnung zur Ordnungswidrigkeit werden.

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das besagt, dass man in den eigenen vier Wänden nicht nackt sein darf. Ob es nun die Hitze ist oder einfach ein Bedürfnis nach freier Entfaltung: Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie angezogen oder doch vollkommen textilfrei in Ihrer Wohnung herumlaufen. Doch in manchen Fällen kann diese Nacktheit auch zum Problem oder sogar zur Ordnungswidrigkeit werden.

Wenn Sie jemand sehen kann

Auch wenn Sie nur in den eigenen vier Wänden nackt sind, können Sie nach § 183 des Strafgesetzbuches (StGB) eine exhibitionistische Handlung ausführen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Besonders wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus im direkten Blickfeld einer Kindertagesstätte, eines Kindergartens, einer Schule, einem Spielplatz, einer kirchlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus liegt, könnte Ihre Nacktheit zum Problem werden. Kinder oder andere Menschen können Sie sehen und sich womöglich durch Ihre Nacktheit belästigt fühlen.

Zu einer Ordnungswidrigkeit oder Geldstrafe kann es jedoch nur kommen, wenn Sie Aufforderungen danach, die Sicht auf Ihren nackten Körper durch Vorhänge oder Rollos einzuschränken, absichtlich nicht nachkommen.

Auch interessant: Die beliebtesten FKK-Campingplätze: Norddeutsche Camps weit vorn.

Unbekleidet die Tür zu öffnen, kann zudem auch als exhibitionistische Handlung eingestuft werden, sofern sich Ihr Gegenüber dadurch unwillentlich sexuell erregt oder belästigt fühlt.

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nach dem § 183a des Strafgesetzbuches (StGB) ist es außerdem nicht gestattet, sich sexuell zu vergnügen, wenn jemand Sie sehen kann. Das heißt, lassen Sie die Fenster beim Sex offen stehen, oder sind Sie gut sichtbar durch beispielsweise große Fensterfronten, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden, vor allem wenn Sie dies absichtlich oder wissentlich tun. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Sie sieht oder nur hört.

Solange es also zu keiner exhibitionistischen Handlung kommt oder ein öffentliches Ärgernis erregt, ist es kein Problem, in seiner Wohnung oder seinem Haus nackt zu sein. Dagegen können übrigens auch Ihre Nachbarn nichts tun.

Noch keine Kommentare