Neue Gesetze und Regelungen 49-Euro-Ticket, Mindestlohn, Streiks: Das ändert sich im Mai 2023

Von Christopher Chirvi und dpa | 26.04.2023, 11:16 Uhr | Update am 02.05.2023

Die Corona-Schutzmaßnahmen werden weiter runtergefahren, das Deutschland-Ticket startet und in der Pflege steigt der Mindestlohn. Was sich außerdem im Mai 2023 ändert - ein Überblick.

Start des 49-Euro Tickets

Der Vorverkauf läuft bereits seit Anfang April, ab Mai kann es genutzt werden: Das für 49 Euro erhältliche Deutschland-Ticket, das an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer 2022 anknüpfen soll. Es gilt bundesweit im Nahverkehr - also im Bahn-Regionalverkehr, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter.

Erhältlich ist das personengebundene Ticket bei den meisten Verkehrsbetrieben im monatlichen Abo als Chipkarte oder Handyticket. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um einen weiteren Monat.

Corona-Warn-App

Die meisten Corona-Regeln sind inzwischen ausgelaufen, auch die für die Pandemie-Bekämpfung genutzte Corona-Warn-App der Bundesregierung wird immer weniger genutzt. Ab Mai können Nutzerinnen und Nutzer nach einem positiven Testergebnis über die App keine Warnungen mehr an andere Anwender verschicken. Weitere Funktionen sollen dann ab Juni in einen „Schlafmodus“ gehen.

Warnstreiks in Verkehrsbranche

Unklar ist, wie sich die Tarifauseinandersetzungen in der Bahnbranche entwickeln (Stand: 26. April). Sollte es keine Einigungen geben, könnten auf Bahn- und Flugreisende auch im Mai Streichungen und Verspätungen zukommen.

Höherer Mindestlohn in Altenpflege

In der Pflege steigt der Mindestlohn für Ungelernte ab 1. Mai auf 13,90 pro Stunde, ab 1. Dezember 2023 ist dann noch einmal eine Steigerung auf 14,15 Euro pro Stunde geplant. Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Mai auf 14,90 Euro pro Stunde, für Pflegefachkräfte auf 17,65 Euro pro Stunde.

Digital Markets Act tritt in Kraft

Ab dem 2. Mai ist das Gesetz „Digital Markets Act“ (DMA) gültig. Tech-Giganten wie Google, Apple, Facebook und Amazon müssen in der EU ab dann strenge Regeln einhalten, damit ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden kann, personalisierte Werbung oder Selbstbevorzugung etwa werden unterbunden.

Apple darf beispielsweise in seinem App Store dann nicht mehr den eigenen Bezahldienst bevorzugen, bei Amazon wird untersagt, selbst vertriebene Produkte auf der Plattform besserzustellen und Google darf auf Android-Smartphones bestimmte Apps nicht mehr vorinstallieren. Halten sich die Plattform-Betreiber nicht an die Regeln, so drohen Sanktionen bis hin zur Zerschlagung des Unternehmens in der EU.

Eurovision Song Contest 2023 in Liverpool

Am 21. Mai findet das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) in Liverpool statt, nachdem in zwei Halbfinals am 9. und 11. Mai die letzten Teilnehmer bestimmt werden. Eigentlich findet der Wettbewerb im Gastgeberland des Vorjahresgewinners statt, 2022 gewann Kalush Orchestra aus der Ukraine. Doch aufgrund von Sicherheitsbedenken durch den russischen Angriffskrieg wurde das Finale von Kiew nach Großbritannien verlegt.

Bereits für das Finale gesetzt ist unter anderem Deutschland, das von der Hamburger Rockband Lord Of The Lost vertreten wird. Das Erste der ARD wird die Veranstaltung live übertragen, letztmalig wird sie von Peter Urban kommentiert. Für den Österreichischen Rundfunk wird der ESC von Jan Böhmermann und Olli Schulz kommentiert.

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