Genauso viel Luft wie Müsli hat der Discounter Lidl unter der Marke „Crownfield“ verkauft. Damit ist nun Schluss. Die Verbraucherzentrale hat der sogenannten „Luftpackung“ ein Ende gesetzt.
Die Müslipackung wirkt groß, gerade für den Preis – doch gefüllt ist sie nur zur Hälfte. Damit kommt der Discounter Lidl künftig nicht mehr durch. Das hat die Verbraucherzentrale in Hamburg entschieden. Gegenstand der Verhandlung war ein Müsli der Eigenmarke „Crownfield“. Nach Auffassung der Verbraucherschützer täuschte die Produktpackung eine größere Füllmenge vor, was laut Eichgesetz verboten ist.
Verbraucherschutz: „Luftpackungen“ verschwenden Ressourcen
Nach Abmahnungen und einer Anklage darf Lidl das „Crownfield Bircher Müsli“ künftig nicht mehr mit so wenig Inhalt verkaufen. „Lidl muss die Luft aus seinem Müsli lassen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn die 400 Gramm Müsli füllen gerade mal die Hälfte der Packung. „Das ist nicht nur ärgerlich für Verbraucher und Verbraucherinnen, sondern auch für die Umwelt“, sagt Valet. „Ohne Not werden mit solchen Luftpackungen wertvolle Ressourcen verschwendet.“
Noch bis November darf Lidl die überdimensionierte Müslidose verkaufen. Den Verbraucherschützern zufolge habe der Discounter aber bereits leicht gegengesteuert und lässt nun 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose abfüllen.