Von Elektronik bis Kleidung: Auf Online-Kleinanzeigemärkten bekommt man gute Dinge zu günstigen Preisen. Doch Betrüger haben viele Tricks entwickelt, sich hierüber zu bereichern. Welche Maschen Sie kennen müssen.
Europaweit lag Deutschland 2020 auf Platz drei der Länder mit dem höchsten Internetshopping-Anteil. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) habe 87 Prozent der Internetnutzer in Deutschland zwischen 16 und 74 Jahren online eingekauft.
Beliebt sind dabei auch Käufe auf Kleinanzeigen-Portalen, wo private Anbieter ihre gebrauchte Elektronik und andere Waren zumeist günstig anbieten. Obwohl die meisten Käufer und Verkäufer ehrlich sind, sollten Sie beim Kleinanzeigen-Handel vorsichtig sein und die Tricks der Betrüger kennen.
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Verkäufer zählen nicht zu "Family and Friends"
Der Bezahldienst Paypal bietet zwei Varianten an. Händler nutzen vor allen die kostenpflichtige "Waren und Dienstleistungen"-Option. Diese bietet den Vorteil, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Problemen ihr Geld zurückerstatten können.

Betrüger machen sich daher die "Family and Friends"-Variante von Paypal zunutze. Diese ist zwar kostenfrei, der Geldtransfer geschieht jedoch ohne Absicherung. Bis der Käufer merkt, dass die bezahlte Ware nicht losgeschickt wurde, haben die Betrüger ihr Konto längst aufgelöst.
Keine Zahlungen an Dritte vornehmen
Es ist der wohl bekannteste Trick: Die Ware wurde bezahlt, jedoch nie verschickt. Zusätzliche Vorsicht bei Vorkasse sollten Sie dann walten lassen, wenn die Zahlungen ins Ausland gehen sollen. "Manche Betrüger bitten darum, den Kaufbetrag vorab mit einem Zahlungstransferdienst zu überweisen, zum Beispiel 'Western Union' oder 'Moneygram'. Der Betrüger erhält das Geld und taucht damit unter", erklärt Declan Hiscox von der österreichischen Informationsplattform "Watchlist".

Auch wenn Speditionsfirmen als vermeintlich unabhängige Treuhänder ins Spiel kommen, sollten Sie misstrauisch werden. Die Firma ist häufig erfunden und das Geld für die Speditionskosten landet auf dem Konto der Betrüger.
Am besten ist es, die Ware selbst abzuholen und vor Ort in Bar zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, sollten Sie auf einen Zahlungsdienst mit Käuferschutz zurückgreifen. Experte Declan Hiscox rät außerdem dazu, nur über die Nachrichtensysteme der Kleinanzeigen-Plattformen zu korrespondieren. "Die Plattformen haben nämlich Filter eingerichtet, mit denen sie manche betrügerische Nachricht erkennen".
Niemals den Personalausweis abfotografieren
Gerade beim Thema Vorkasse wollen Betrüger falsches Vertrauen darüber schüren, dass Sie ihre vermeintliche Identität über einen Personalausweis verifizieren. Lassen Sie sich nicht davon überzeugen, der anderen Person ebenfalls ein Foto Ihres Personalausweises zuzusenden. Dies kann zu großen Problemen führen.
Betrüger sammeln Ausweiskopien und nutzen diese entweder, um sich bei anderen Käufern "auszuweisen", oder um bei Banken über das Video-Ident-Verfahren ein Konto in Ihrem Namen zu eröffnen. Diese Konten nutzen die Betrüger dann, um die Vorkassen ihrer Opfer einzuheimsen. Diese erhalten natürlich nie ihre Ware. Bis sie das allerdings merken, ist das Konto, das mit den gestohlenen Ausweisinformationen eröffnet wurde, längst leergeräumt und aufgelöst.
Betrüger treten auch als Käufer auf
Auch als Verkäufer kann man auf Kleinanzeigen-Portalen ausgetrickst werden. So müssen Sie sich vor gefälschten Zahlungsbestätigungen in Acht nehmen. "Verkäufer sollten immer erst prüfen, ob das Geld wirklich auf ihrem Konto eingegangen ist, bevor sie etwas versenden. Und von Drohungen bloß nicht einschüchtern lassen", rät der Experte Hiscox.

Doch auch über den sogenannten Dreiecks-Trick können Betrüger sich Waren einheimsen, ohne dafür zu bezahlen. Dafür signalisieren sie einem Verkäufer ihr Interesse und erhalten für die Bezahlung dessen Kontodaten. Was der Verkäufer nicht weiß: Der Betrüger hat auf seinem Profil eine Anzeige für das identische Produkt online gestellt.
Meldet sich nun also jemand beim Betrüger, leitet dieser die Kontodaten des anderen Verkäufers an den neuen Interessenten weiter. Wenn dieser das Geld überwiesen hat, sendet der Verkäufer sein Produkt los – an den Betrüger. Daher gilt auch in diesem Fall: Wenn eine Warenübergabe vor Ort nicht möglich ist, sollte ein Zahlungsdienst mit Käuferschutz verwendet werden.
Verkäufer: Vorsicht bei Geschäften ins Ausland
Es klingt zunächst sehr erfreulich. Der nette Käufer möchte die Ware ohne Verhandlung sofort kaufen – doch dann gibt es ein Problem: Die Person befindet sich gerade im Ausland. Aus diesem Grund schlägt der vermeintlich freundliche Käufer vor, eine Spedition mit der Abholung der Ware zu beauftragen. Kurz darauf erhalten Sie sogar eine Bestätigungs-Mail darüber, dass der Verkaufspreis sowie die Transportkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurden.
Diese Mail ist häufig gefälscht, auf Ihrem Konto wird kein Geld eingehen. Spätestens wenn der Interessent Sie bittet, die Speditionskosten über einen Geldtransferdienst an das angebliche Transportunternehmen im Ausland weiter zu überweisen, sollten Sie den Kontakt abbrechen, raten Verbraucherschützer. Auf weitere Zahlungsaufforderungen und Drohmails sollten Sie nicht reagieren.