Wer durch die Schuld eines anderen einen Angehörigen verliert, erhält entweder Hinterbliebenengeld oder Schmerzensgeld. Muss sich die Höhe der Entschädigung in diesen beiden Fällen unterscheiden? Das beantwortet nun ein BGH-Urteil.
Wer durch die Schuld eines anderen einen Angehörigen verliert, erhält entweder Hinterbliebenengeld oder Schmerzensgeld. Muss sich die Höhe der Entschädigung in diesen beiden Fällen unterscheiden? Das beantwortet nun ein BGH-Urteil.