BGH-Urteil für Mieter Belege für Betriebskosten können im Einzelfall Kopien sein

Von dpa | 28.01.2022, 13:18 Uhr | Update am 28.01.2022

Flattert eine hohe Betriebskostenabrechnung ins Haus, macht es Sinn, sich die Belege dafür vom Verwalter oder Vermieter zeigen zu lassen. Müssen das die Originale sein oder reichen Kopien?

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