Wenn der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht auszahlen möchte, ist das Finanzgericht der richtige Ansprechpartner - und nicht das Arbeitsgericht, wie ein Beschluss klarstellt.
Wenn der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht auszahlen möchte, ist das Finanzgericht der richtige Ansprechpartner - und nicht das Arbeitsgericht, wie ein Beschluss klarstellt.