Saarlands frühere Justiz-Staatssekretärin Anke Mosch darf nicht Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs werden. Das entschied ein bayrisches Gericht. Die Ernennung war ohnehin umstritten.
Saarlands frühere Justiz-Staatssekretärin Anke Mosch darf nicht Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs werden. Das entschied ein bayrisches Gericht. Die Ernennung war ohnehin umstritten.