Eine Tagesmutter übernimmt für die zu betreuenden Kinder die Aufsichtspflicht. Die kann nicht auf Dritte übertragen werden - auch nicht, wenn die Kinder schlafen.
Eine Tagesmutter übernimmt für die zu betreuenden Kinder die Aufsichtspflicht. Die kann nicht auf Dritte übertragen werden - auch nicht, wenn die Kinder schlafen.