Ist die Kündigung eingereicht, ist mit dem Arbeitgeber alles besiegelt - könnte man meinen. Doch dieser kann selbst eine Kündigung mit früherer Frist aussprechen. Allerdings nur in Ausnahmefällen.
Ist die Kündigung eingereicht, ist mit dem Arbeitgeber alles besiegelt - könnte man meinen. Doch dieser kann selbst eine Kündigung mit früherer Frist aussprechen. Allerdings nur in Ausnahmefällen.