Die umfangreiche Datensammlung durch Facebook ist Datenschützern seit langem ein Dorn in Auge. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt jetzt klar: Auch die Betreiber von Fanpages können bei Datenschutzverstößen belangt werden.
Die umfangreiche Datensammlung durch Facebook ist Datenschützern seit langem ein Dorn in Auge. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt jetzt klar: Auch die Betreiber von Fanpages können bei Datenschutzverstößen belangt werden.