Anspruch auf passende Stelle EuGH-Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung

Von dpa | 10.02.2022, 12:38 Uhr | Update am 10.02.2022

Unternehmen müssen Angestellten, die ihre bisherige Stelle aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, eine Alternative im selben Betrieb anbieten. Das hat der EuGH entschieden. Arbeitgeber dürfen dabei aber nicht zu stark belastet werden.

Sie möchten weiterlesen?
Wählen Sie eine Option:
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Probemonat für 0 €
  • Alle Artikel & Inhalte auf NOZ.de
  • News-App für unterwegs
  • Alle Artikel als Audiobeitrag
Probemonat für 0 €
Monatlich kündbar
Anschließend 14,95 €/Monat