Unternehmen müssen Angestellten, die ihre bisherige Stelle aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, eine Alternative im selben Betrieb anbieten. Das hat der EuGH entschieden. Arbeitgeber dürfen dabei aber nicht zu stark belastet werden.
Unternehmen müssen Angestellten, die ihre bisherige Stelle aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, eine Alternative im selben Betrieb anbieten. Das hat der EuGH entschieden. Arbeitgeber dürfen dabei aber nicht zu stark belastet werden.