Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch was gilt, wenn der Schreibtisch in der eigenen Wohnung steht?
Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch was gilt, wenn der Schreibtisch in der eigenen Wohnung steht?