Alkohol im Büro Chef schenkt Champagner aus – wann das zum Problem werden kann

Von dpa | 07.08.2023, 11:39 Uhr

Ein neuer Kunde oder die Entlassung eines Kollegen in den Ruhestand: Es gibt einige Anlässe, bei denen Vorgesetzte am Arbeitsplatz alkoholische Getränke ausgeben. Ein Fachanwalt klärt auf, wann das erlaubt ist – und wann nicht.

Ob kurz vorm Wochenende, um auf einen Erfolg oder den Geburtstag von Kollegen anzustoßen – oder einfach so: Wenn der Chef eine Runde Bier schmeißt, ist dagegen nichts einzuwenden, oder?

„Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Unter einer Bedingung: Dass er seiner Fürsorgepflicht weiter nachkommt.

Wann Alkohol am Arbeitsplatz zum Problem wird

„Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht“, so Schipp. Also: Wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird, etwa. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.

Alkoholverbot für Berufsgruppen

Ein No-Go ist der Konsum von Alkohol natürlich bei gesetzlichen Alkoholverboten, wie es sie bei Kraftfahrern oder Piloten gibt. Eine Grauzone stellt dar, wenn ein Alkoholkranker unter der Belegschaft ist. Hier könne man, auch wenn eine gewisse Eigenverantwortung gelte, argumentieren, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, so Schipp.

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