Das neue Heizungsgesetz ist nach langem Streit innerhalb der Regierung auf der Zielgeraden. Was bisher zu den neuen Regelungen und Änderungen bekannt ist – und was diese für Sie bedeuten.
In einer Spitzenrunde hat die Ampelkoalition eine Grundsatzeinigung erzielt: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – soll in dieser Woche ins Parlament und noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Das Heizungsgesetz soll weiterhin am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eine wichtige Änderung: Die Verpflichtung für neue Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent soll ab diesem Zeitpunkt zunächst nur für Neubauten gelten.
Heizungsgesetz: Was die kommunale Wärmeplanung für Sie bedeutet
Die zweite wichtige Neuerung: Das Heizungsgesetz soll eng mit der sogenannten kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Mit diesen Wärmeplänen bekommen Bürger Klarheit, ob ihr Haus in absehbarer Zeit an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten. Die Regierung arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetz, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 greifen soll.
Damit nimmt die Regierung Länder und Kommunen in die Pflicht, denn die Vorgaben durch das GEG – und damit die Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien – gelten erst dann, wenn die Kommune einen Wärmeplan samt klimaneutraler Wärmeversorgung vorlegt. Bis 2028 haben Länder und Kommunen dafür Zeit. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Ende 2026 fertig sein. Deshalb werden zunächst weniger Menschen auf eine Wärmepumpe umstellen müssen als bisher angenommen.

Was, wenn es bei mir noch keine kommunale Wärmeplanung gibt?
Gibt es vor Ort noch keinen kommunalen Wärmeplan, können Eigentümer nach einer Heizungshavarie auch eine Öl- oder Gasheizung einbauen, sofern diese auch für die Nutzung mit Wasserstoff umrüstbar ist. Das soll nun auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
Wie erfahre ich, ob es bei mir eine kommunale Wärmeplanung gibt?
Installateure und Heizungshersteller dürfen ab 2024 nur noch Geräte verkaufen, wenn sie im Rahmen der Beratung auf die kommunalen Wärmeplanungen hinweisen – und auf die drohende Unwirtschaftlichkeit von Öl- und Gasheizungen wegen der künftige CO₂-Bepreisung und den erwarteten starken Anstieg der Erdgaspreise.
Heizungstausch: Welche Fristen gelten für mich?
Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie zunächst repariert und weiterbetrieben werden. Muss die Heizung ersetzt werden, müssen Eigentümer sie innerhalb von drei Jahren austauschen. Eine Frist von zehn Jahren gilt, wenn das eigene Gebäude in diesem Zeitraum an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben bis zu zehn Jahre Zeit.
Heizungsgesetz: Welche Optionen gibt es beim Heizungstausch?
Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen nun verschiedene Systeme gleichwertig behandelt werden. Für einen Heizungstausch erlaubt sind demnach:
- Wärmepumpen
- Hybridheizungen – eine Kombination aus Wärmepumpe sowie Öl- oder Gaskessel
- Anschluss an ein Fernwärmenetz
- Stromdirektheizungen
- Solarthermie
- Holz- und Pelletheizungen – bisher nur für Bestandsgebäude, nun ohne Ausnahme
- Wasserstoff-Heizsysteme – auch ohne verbindliche Pläne der Kommune für ein Wasserstoffnetz; formulierte Ziele für den Wasserstoffausbau bis 2045 reichen aus.

Heizungsgesetz: Was ist mit Förderungen und Ausnahmen?
Für den Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung plant die Regierung Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds – Details sind jedoch noch nicht bekannt. Das gilt auch für mögliche Ausnahmen und Härtefallregelungen; bisher sollten unter anderem Menschen über 80 Jahre von der Tauschpflicht ausgenommen sein, doch auch das will die Ampelkoalition noch einmal prüfen und überarbeiten. „Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist“, heißt es von Seiten der Regierung.
Was das Heizungsgesetz für Mieter bedeutet
Wenn Vermieter mithilfe von Fördermitteln auf eine klimafreundliche Heizung umrüsten, können sie die Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Das bedeutet, dass Mieter sich auf eine Mieterhöhung gefasst machen müssen. In der Einigung der Ampelregierung heißt es zu dem Punkt nur: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden“.
Noch sind einige zentrale Fragen für Hausbesitzer und Mieter also ungeklärt – und könnten in der Koalition für neue Krisensitzungen sorgen.
Beim Heizungsgesetz kommt es darauf an, dass die Bürger mitziehen
Darüber hinaus ist es richtig, realistische Übergangsfristen zu schaffen und Vorgaben für Heizungen an Planungen der Kommunen zu binden. Es andersherum aufzuziehen würde heißen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Woher soll denn ein Hausbesitzer wissen, ob er künftig an Fernwärme angeschlossen werden kann, wenn die eigene Kommune noch nicht weiß, was sie künftig anbietet?
Verbrenner sind keine Alternative
Eines aber steht fest: Auch wenn es sich hier um massive Eingriffe in die Freiheiten der Bürger handelt, führt auf Dauer kein Weg daran vorbei. Weiter Öl und Gas zu verbrennen, ist vor dem Hintergrund von Klimawandel und Luftverschmutzung kein akzeptables Szenario. Dazu sind sanfte Übergänge und Planungssicherheit eine notwendige Voraussetzung. Denn vor allem die Bürger müssen diese Strategie langfristig mittragen.