Mitte April hat die Bundesregierung sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Wer künftig seine Heizung austauschen muss, der kann keine Öl- oder Gasheizung mehr einbauen. Auch für Holzheizungen gibt es strenge Auflagen. Was das neue Heizungsgesetz für Hausbesitzer und Mieter bedeutet.
Im Sinne des Klimaschutzes will die Bundesregierung den Abschied von Gas- und Ölheizungen einläuten. Das Bundeskabinett brachte am 19. April umstrittene Pläne zum Heizungstausch auf den Weg. Kernstück des neuen Gesetzes ist, dass ab 2024 nur noch der Einbau neuer Heizungen erlaubt ist, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden besteht nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen.
Geplant ist auch eine neue Förderung mit „Klimaboni“, um Hauseigentümer finanziell nicht zu überfordern.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprachen von einem großen Schritt. Kanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb auf Twitter: „Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft.“ Der Koalitionspartner FDP allerdings fordert Nachbesserungen, von Opposition und Verbänden kommt scharfe Kritik. Auch die Länder fordern Nachbesserungen.
Das neue Gesetz zum Heizungstausch soll vor der Sommerpause verabschiedet werden. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen noch zustimmen. Einzelne Punkte könnten sich also noch ändern.
Warum sollen Heizungen ausgetauscht werden?
Der Heizungstausch soll laut Gesetzentwurf ein „zentraler Schritt“ auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045 sein – dann sollen nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können. Derzeit werde noch mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt.
Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heize nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machten jeweils nicht einmal 3 Prozent aus.

Sowohl Geywitz als auch Habeck machten deutlich, dass sich ein Umstieg trotz aktuell höherer Investitionskosten für klimafreundlichere Heizungen auf lange Sicht lohnen werde.
Was sehen die Pläne für den Heizungstausch vor?
Ab dem Jahr 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll „technologieneutral“ passieren. Habeck setzt vor allem auf den Einbau von Wärmepumpen.
Im Gesetzentwurf genannt werden aber auch ein Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Stromdirektheizung und unter Voraussetzungen etwa eine Heizung auf Basis von Solarthermie, eine Biomasseheizung (darunter fallen Holz- und Pelletheizungen), eine Wasserstoffheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.
Eine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden gibt es nicht. Bestehende Heizungen können also weiter betrieben werden. Falls die Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, soll es Übergangsfristen geben.

Spätestens bis zum Jahr 2045 soll aber die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein, danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Schon bisher sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass Hauseigentümer ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben dürfen.
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Welche Sonderregelungen gibt es für den Heizungstausch?
Sonderregeln gibt es etwa in Fällen, in denen die Heizung kaputt geht. Das betrifft zum Beispiel Eigentümer von Häusern mit nicht mehr als sechs Wohnungen, die selber im Gebäude wohnen und älter als 80 Jahre sind – dann muss die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien nicht eingehalten werden.
Generell soll es bei einer sogenannten Heizungshavarie Übergangsfristen geben – das sind Fälle, in denen der Betrieb der Heizungen nicht mehr möglich ist, die Anlage nicht mehr repariert werden kann und schnell ausgetauscht werden muss. Dann soll die Pflicht zur Erfüllung der Erneuerbare-Vorgabe innerhalb von drei Jahren nach dem Heizungsaustausch erfüllt werden. In der Übergangszeit kann vorübergehend eine Gas- oder Ölheizung eingebaut und betrieben werden.
Auch nach dem 1. Januar 2024 sollen zwar noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen künftig grundsätzlich mindestens 65 Prozent grüne Gase wie Biomethan oder Öle aus erneuerbaren Rohstoffen beziehen.
Auch Gasheizungen, die heute noch Erdgas verbrennen und künftig auch reinen Wasserstoff nutzen können, sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das aber nur, wenn der Gasnetzbetreiber einen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze hat und die Heizungen ab 2030 mindestens 50 Prozent Biomethan, Wasserstoff oder andere grüne Gase und ab 2035 mindestens 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff aus einem Wasserstoffnetz nutzen.

Welche Auswirkungen hat das neue Gebäudeenergiegesetz für Mieter?
Mieter sollen vor einem starken Anstieg der Heizkosten geschützt werden. So sollen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung bei Gasheizungen auf Basis von Biomethan nur den Betrag weitergeben dürfen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.
Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Vermieter weiter eine in der Anschaffung günstige Gasheizung einbauen und Mieter in der Folge mit hohen Betriebskosten belastet wären, so die Bundesregierung. Regelungen sind auch geplant, um Mieter in energetisch schlechteren Gebäuden vor zu hohen Betriebskosten bei dem Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe zu schützen.
Wie sieht die neue Förderung für klimafreundliche Heizungen aus?
Die Bundesregierung plant ein neues Fördersystem für klimafreundliche Heizungen. Habeck wollte eigentlich eine starke soziale Staffelung. Es habe in der Koalition aber keine Verständigung auf eine Einkommensprüfung gegeben, sagte er. „Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht“, räumte er ein. Inzwischen fordert aber auch die SPD-Fraktion eine Förderung, die nach Einkommen gestaffelt ist.
Fest steht bereits, dass für Menschen, die Sozialtransfers bekommen, die Pflicht entfallen soll, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden soll.
Bei der Förderung ist Folgendes vorgesehen: Derzeit wird der Tausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung je nach Technologie in Höhe von 10 bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschusst. Künftig soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben – der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es verschiedene Klimaboni für den Austausch besonders ineffizienter Heizungen:
- Wer nicht zum Tausch seiner alten Heizung verpflichtet wäre und dennoch eine Wärmepumpe einbaut, erhält zusätzlich 20 Prozent Förderung, insgesamt also 50 Prozent.
- Auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (beispielsweise Wohngeldempfänger) erhalten einen Zusatzbonus in Höhe von 20 Prozent. Auch sie müssen also nur die Hälfte der Kosten für eine neue Heizung tragen.
- Wer nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu einem Heizungstausch verpflichtet ist, aber die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt, erhält einen Zusatzbonus von 10 Prozent. Die Förderung beträgt dann also 40 Prozent. Als Übererfüllung gilt ein Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht oder ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 70 Prozent.
Darüber hinaus soll es für den Heizungstausch Förderkredite mit Tilgungszuschuss geben, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Diese Kreditförderung können alle Haushalte in Anspruch nehmen.
Welche Kritik gibt es an den Heizungstausch-Plänen der Regierung?
Die Union warf der Ampel-Koalition eine Wärmewende mit „Brechstange“ vor, der viele Menschen finanziell zu überfordern drohe. Außerdem könne niemand sagen, woher die Handwerker für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kommen sollten.
Offen ist die Frage, wie steigende Gasnetzgebühren verhindert werden sollen – wenn viele Menschen bald auf eine Wärmepumpe umsteigen, drohen die Gebühren für die anderen zu steigen.
Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner forderte in einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss eine „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit. Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse auf angemessene Übergangsfristen geachtet werden. Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte, die FDP werde einem „Massentausch von Heizungen“ durch die starre Umstellung auf Wasserstoff im Jahr 2035 nicht zustimmen.
Der Stadtwerkeverband VKU kritisierte, die vollständige Umstellung des Verteilnetzes auf Wasserstoff und grüne Gase werde statt im Jahr 2045 bereits im Jahr 2035 gefordert. „Die Zeit für die Umstellung ist viel zu knapp.“ Der VKU betonte zudem die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung.
Im Heizungsgesetz werden auch für den Einbau von Holz- und Pelletheizungen die Vorgaben verschärft. Das hat der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates scharf kritisiert. Auch die SPD-Bundestagsfraktion sieht das kritisch.
Noch ist der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen. Die Kritik könnte also noch zu der ein oder anderen Änderung des Gesetzes führen.
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