Holzheizungen ab 2024 Will die Regierung Kaminöfen verbieten? Das steht in Habecks Heizungsgesetz

Von Flora Hallmann | 24.04.2023, 15:33 Uhr | Update am 01.05.202331 Leserkommentare

Ab 2024 soll Deutschland nachhaltig heizen – und auch Holzheizungen sind nicht klimaneutral. Aber was genau heißt das? Droht ein Verbot für Kaminöfen? Das steht in Habecks Gebäudeenergiegesetz.

Keine fossilen Energieträger mehr, keine Gasheizungen im Neubau: Deutschland will die Wärmewende schaffen. Dazu gehört auch eine Einschränkung beim Einbau von Holzheizungen – und die Holzindustrie sieht sich nun in ihrer Existenz bedroht: Es sei ein „massiver Angriff“ auf die Holzindustrie, mit potenziell „ungeheuren ökonomischen und ökologischen“ Konsequenzen, heißt es in einer Pressemitteilung der Waldeigentümer AGDW. Was steckt dahinter? Und was bedeuten die Regierungpläne für Besitzer von Holzheizungen?

Holzheizungen gelten nicht als nachhaltig

Rund sechs Prozent aller Gebäude in Deutschland werden mit Holzheizungen gewärmt, dazu zählen unter anderem Kaminöfen, Holzvergaser und Holzpelletkessel.

In dieser Grafik sehen Sie, mit welchen Heizungstypen deutsche Wohnungen beheizt werden:

Holzheizungen gelten allerdings nicht als nachhaltig. Heizen mit Holz ist „entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral“, heißt es auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Nur unter „sehr eingeschränkten Bedingungen“ sei eine Holzheizung sinnvoll.

Mehr Informationen:

Bei der Verbrennung von Holz werden Feinstaubemissionen, CO2 und klimarelevante Emissionen wie Methan freigesetzt. Der CO2-Ausstoß ist pro erzeugter Wärmeeinheit sogar höher als bei fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas.

Klimaneutralität kann in der Theorie dennoch erreicht werden: Wälder speichern Kohlenstoff und können Emissionen so ausgleichen. Bei der Klimaeffizienz von Holzheizungen geht es allerdings um die Gesamtbilanz zwischen Einspeicherung und ausgestoßenen Emissionen. Holzheizungen sind also nur klimaneutral, wenn mehr nachwächst als verbrannt wird.

Das Bundesumweltministerium empfiehlt, dass die Kohlenstoffeinbindung in Wäldern „besser zum Ausgleich anderer, nicht vermeidbarer CO2-Emissionen genutzt werden“ sollten, nicht zum Ausgleich von Holzverbrennung.

Dem neuen Gebäudeenergiegesetz zufolge müssen neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden – ein reines Holzheizungsystem ist demnach also nicht mehr möglich.

Lesen Sie auch: Verbot von Holzheizungen: SPD will Robert Habeck stoppen

Kaminöfen und Pelletheizungen dürfen weiter betrieben werden

Vor einem Verbot ihres Kaminofens oder ihrer Pelletheizung müssen sich Verbraucher allerdings nicht fürchten. Wie auch bei Gas- und Ölheizungen geht es bei Holzheizungen nicht um ein allgemeines Verbot. Vielmehr muss beim Einbau von neuen Heizungen die 65-Prozent-Erneuerbare Energie-Pflicht eingehalten werden. Eine Holzheizung könnte also in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage auch weiterhin verbaut werden.

Es können also weiterhin Holzheizungen eingebaut werden, auch in Neubauten. Holzheizungen könnten unter bestimmten Voraussetzungen sogar weiter finanziell gefördert werden, heißt es dem Bayerischen Rundfunk zufolge aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Eine Pflicht zum Nachrüsten gibt es demnach auch nicht.

Kaminöfen sind vom Gebäudeenergiegesetz nicht betroffen. Es geht lediglich um „Heizungsanlagen für feste Biomasse“. Für die gelten allerdings drei Anforderungen. Holzheizungen müssen:

  • mit einer „Einrichtung zur Reduktion der Staubemissionen errichtet und betrieben werden“
  • mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert werden
  • und mit einem Pufferspeicher ausgestattet sein, der „mindestens der Dimensionierung nach DIN V 18599-5: 2018-09 entspricht“.

Kaminöfen unterliegen allerdings immer strengeren Vorschriften, was ihre Emissionen betrifft. Das ist in der Bundes-Immisionsschutzverordnung geregelt. Deshalb dürfen alte Kaminöfen ab Ende 2024 nicht mehr weiterbetrieben werden. Mehr dazu lesen Sie in unseren Artikeln Schornsteinfeger erklärt: Diesen Kaminöfen droht bald die Stilllegung“ und „Es drohen Lieferengpässe: Wer einen neuen Holzofen braucht, sollte sich sputen“.

31 Kommentare
Heiner Schade
Meinen Segen hat er, da bin ich voll dafür. Gerade in den kälteren Jahreszeit ist in den Abendstunden vieler Orts kein Lüften mehr möglich, da es Draußen dermaßen nach Rauch stinkt. In Zeichen von E Auto und Klimawandel eh nicht mehr zeitgemäß!!