Zum Heizungsablesen sind Mieter oft doppelt gefordert: Abgesehen vom Geld kostet der Dienst oft auch einen Tag Urlaub. Immerhin einer der Punkte soll sich bald ändern.
Noch beraten die verschiedenen Ministerien über den Entwurf, der bis zum 25. Oktober in nationales Recht umgesetzt werden muss. Doch die neue Energieeffizienz-Richtlinie der EU wird in Deutschland Veränderungen für Mieter und Vermieter mit sich bringen, wenn es um Ablesedienste geht.
Was sich für Mieter ändern soll
Bislang kündigen sich die Ableser per Benachrichtigung im Treppenhaus oder Briefkasten für ein Zeitfenster mitten am Tag an, um den Verbrauch von Wasser, Gas oder der Heizung zu dokumentieren. Nicht selten müssen Mieter dafür Urlaub nehmen oder gezwungenermaßen Überstunden abbauen. Das soll sich durch die EU-Richtlinie ändern. Die sieht vor, dass die Fernablesung die Regel wird. Hausbesuche werden in Zukunft also seltener.
Ziel der Richtlinie ist es, den Mietern mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu geben und ihnen beim Energiesparen zu helfen. Deshalb sollen Mieter ab 2022 über das Internet mehrmals im Jahr kostenfrei Verbrauchsstatistiken abrufen können.
Ab wann kommt die Fernablesung?
Damit die Dienstleister die Werte aus der Ferne abrufen können, muss entsprechende Technik in den Gebäuden vorhanden sein. Ab dem 25. Oktober 2020 sollen neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler die Fernablesung unterstützen. Bestehende Zähler sollen bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden – solange es für den Vermieter finanziell zumutbar ist. Einige Anbieter setzen aber schon auf die Fernablesung.
Mieter oder Vermieter: Wer trägt in Zukunft die Kosten?
Der Einsatz der Ableser kostet bis zu 100 Euro. Diese Nebenkosten dürfen die Vermieter an die Mieter weitergeben – zum Ärger von Mietervertretern, für die der Posten zu den Verwaltungskosten zählt, die Vermieter zu tragen haben. Doch die neue Richtlinie wird daran nichts ändern: der Mieter zahlt weiterhin.
Wird es für Mieter günstiger?
Immerhin gibt es die kleine Chance auf sinkende Kosten für Mieter – wenn der Vermieter mitspielt. Derzeit verbauen Dienstleister gern geschlossene Systeme, die die Konkurrenz nicht nutzen kann. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist für Vermieter deshalb doppelt uninteressant: zum einen, weil ein Systemwechsel mit Aufwand verbunden ist, zum anderen, weil die Mieter die Kosten ohnehin tragen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Systeme einheitlicher werden, damit Anbieterwechsel leichter möglich sind und mehr Wettbewerb unter den Anbietern entsteht. Letztlich müssen die Mieter jedoch darauf hoffen, dass der Vermieter die Preise vergleicht und zu einem günstigeren Anbieter wechselt.