Über Rot zu fahren ist verboten und auch zu laute Musik im Ohr ist tabu: Wer sich als Radfahrer nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Eine Verkehrssünde ist dabei besonders teuer.
Über Rot zu fahren ist verboten und auch zu laute Musik im Ohr ist tabu: Wer sich als Radfahrer nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Eine Verkehrssünde ist dabei besonders teuer.