Für Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge zahlen gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Ein Punkt ist allerdings juristisch noch umstritten: Sind auch Kapitalleistungen aus Pensionskassen beitragspflichtig, die nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis privat weitergeführt wurden?