Urteil steht noch aus Krankenversicherung für Betriebsrenten: Widerspruch möglich

Von dpa | 06.01.2016, 19:17 Uhr

Für Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge zahlen gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Ein Punkt ist allerdings juristisch noch umstritten: Sind auch Kapitalleistungen aus Pensionskassen beitragspflichtig, die nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis privat weitergeführt wurden?

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